Ziel der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist der Schutz von wildlebenden Arten und deren Lebensräumen sowie der Vernetzung dieser Lebensräume.
Im Anhang II sind Tier- und Pflanzenarten aufgelistet, die von gemeinschaftlichem Interesse sind. Zur Erhaltung dieser Arten müssen Schutzgebiete ausgewiesen und im Natura-2000-Netz eingebunden werden.
Anhang IV beinhaltet Tier- und Pflanzenarten, die selten und schützenswert sind. Sie stehen deshalb unter besonderem Schutz, der auch außerhalb des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 gilt. Es dürfen beispielsweise ihre Lebensstätten nicht beschädigt oder zerstört werden.Die verschieden Landnutzungen dürfen den Erhaltungszustand der lokalen Populationen nicht verschlechtern.
Tiere und Pflanzen der FFH-Richtlinie - Brandenburg
Tiere und Pflanzen der FFH-Richtline - Bundesamt für Naturschutz