Nationalpark?

Als Nationalpark bezeichnet man gemäß §24 Abs. 1  des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) "einheitlich zu schützende Gebiete, die

  • großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,

  • in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen undsich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind,

  • sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet."

Im überwiegenden Teil ihres Gebietes soll ein möglichst ungestörter Ablauf der natürlichen Dynamik der Naturvorgänge gewährleistet werden. Darüber hinaus sollen Nationalparke aber auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen, soweit es der Schutzzweck erlaubt (§24 Abs. 2).

In Deutschland erfolgt die Erklärung zum Nationalpark im Benehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (§22 Abs. 5 BNatSchG).

Als erster Nationalpark in Deutschland wurde 1970 der Nationalpark Bayerischer Wald gegründet. Inzwischen gibt es in Deutschland 16 Nationalparke, davon einen in Brandenburg:

den Nationalpark Unteres Odertal.