Natura 2000

Natura 2000 - Ein europaweites Schutzgebietsnetz

Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 dient dem Erhalt von Lebensräumen und Arten und damit der langfristigen Sicherung der biologischen Vielfalt in Europa.

Gemäß Art. 6 der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) legen die Mitgliedstaaten für Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II nötige Erhaltungsmaßnahmen in FFH-Gebieten fest.
Im Land Brandenburg erfolgt dies in der Regel im Rahmen von Managementplänen FFH- Managementplanung in Brandenburg. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Bundesnaturschutzgesetz.

In den Brandenburger Naturlandschaften (auch als Großschutzgebiete bekannt) werden Managementpläne als eigenständige Planwerke erarbeitet, die sich mit den Pflege- und Entwicklungsplänen zu einem einheitlichen Instrument ergänzen. Die Erstellung der Managementpläne für FFH- und Vogelschutzgebiete in den Brandenburger Naturlandschaften wird vom Landesamt für Umwelt (LfU) beauftragt und fachlich begleitet. In sieben Großschutzgebieten beginnt in diesem Jahr die Managementplanung.
Außerhalb der Brandenburger Naturlandschaften erfolgt dies durch ein Projekt der Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg.

 

Natura2000 Gebiete (Steckbriefe der FFH Gebiete)

Arten der FFH-Richtlinie (Tiere und Pflanzen der FFH-Richtlinie)

Aktuelles aus den Natura 2000 Gebieten

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Veranstaltungen - Natura 2000 erleben

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