Naturpark?

Naturparke sind als Schutzgebietskategorie in §27 Abs.1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) definiert. 

Es handelt sich dabei um Kulturlandschaften, in denen seit Jahrhunderten Menschen leben und arbeiten. Gleichzeitig sind sie Lebensraum für viele, zum Teil seltene und geschützte, Tier- und Pflanzenarten.

Das reiche Kultur- und Naturerbe macht diese Gebiete besonders attraktiv für Erholung und naturverträglichen Tourismus, dessen Förderung eine der wichtigsten Aufgaben des Naturparks ist.

In alle Formen der Landnutzung – neben Tourismus insbesondere Land- und Forstwirtschaft – sollen Anliegen des Naturschutzes einbezogen werden, um diese besonderen Landschaften zu erhalten und zu entwickeln. Die Brandenburger Naturparke bestehen zu über 50 Prozent aus Natur- und Landschaftsschutzgebieten.

Als Ausgangspunkt für die Naturparkentwicklung gilt die Gründung des Naturschutzparks e. V. in der Lüneburger Heide Anfang des 20. Jahrhunderts. 

In Deutschland gibt es derzeit 104 Naturparke – davon befinden sich elf in Brandenburg. 

Brandenburgs Naturparke