Neue Förderrichtlinie für Blühflächen im Ackerbau

 

Eine Förderrichtlinie des Brandenburger Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums zur Etablierung von Strukturelementen auf konventionell bewirtschafteten Ackerflächen ist seit kurzem in Kraft getreten. Jetzt sind auch die Hinweise zu den Saatgutmischungen, zur Ansaat und Pflege sowie zu Antragskriterien veröffentlicht worden.

Gefördert werden ein- und mehrjährige Blühstreifen sowie Ackerrandstreifen. Der Fördersatz beträgt 700 Euro je Hektar und Jahr für Blüh- beziehungsweise Ackerrandstreifen. Der Verpflichtungszeitraum darf die Dauer von 5 Jahren nicht unterschreiten. Die Streifen dienen Nützlingen, Bienen oder anderen Wildtieren als Wirts-, Nahrungs- oder Schutzpflanzen. Jährlich sollen dafür mindestens sechs Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt im Herbst 2019 im Rahmen des KULAP-Antrags 2020.

 

Die Naturparkverwaltung Hoher Fläming hat im Jahr 2019 auf ca. 20 ha in Kooperation mit 10 Landwirten Blühflächen anlegen lassen. Mit der neuen Richtlinie können nun Landwirte selbst Fördergelder beantragen und die Agrarflächen im Naturpark Hohenr Fläming bzw. im gesamten Bundesland für Insekten, Vögel und andere Widtierarten aufwerten.

Zur Erhaltung der genetischen Vielfalt sowie des natürlichen Artenspektrums soll gebietseigenes Saatgut (authochthones Saatgut) verwendet werden. Damit können die auf die geografisch unterschiedlichen Blühzeiten, Fruchtreife und Vegetationsstrukturen spezialisierten Insekten gezielt gefördert werden.

Gerne steht die Naturparkverwaltung den Landwirten bei der Antragstellung beratend zur Seite. Gemeinsam können geeignete Flächen für ein- oder mehrjährige Blühstreifen sowie Ackerrandstreifen gesucht werden. Ansprechpartnerin ist dafür innerhalb der Naturparkverwaltung Elisa Kallenbach.

Sie erreichen sie unter Tel. 033848/60001 oder per email: elisa.kallenbach(at)lfu.brandenburg(dot)de

 

 

 

Gebiet

  • Naturpark Hoher Fläming

Meldung vom 08.08.2019