322 Templiner Kanalwiesen

Das kleine, westlich von Templin gelegene FFH-Gebiet Templiner Kanalwiesen ist Teil des Landschaftsschutzgebietes Norduckermärkische Seenlandschaft. Geprägt wird es, seinem Namen entsprechend, vor allem durch den Templiner Kanal, der als Teil der Bundeswasserstraße sowohl bei Bootsfahrern, als auch bei Anglern beliebt ist. Die Wanderwege am Templiner Kanal und der angrenzende Bürgergarten mit der architektonisch wertvollen Hyparschale sind zudem ein gerne genutztes Ziel bei Spaziergängern und Wanderern.

Trotz der geringen Größe kommt im Gebiet eine Vielzahl von geschützten Lebensraumtypen und Arten vor. Zusätzlich zum Kanal, der den Fischarten Bitterling und Schlammpeitzger, aber auch Biber und Fischotter als Habitat dient, sind die ebenfalls namensgebenden Wiesen in Kanalnähe hervorzuheben. Insgesamt sind diese in drei verschiedenen Ausprägungen vorhanden. Pfeifengraswiesen mit seltenen Orchideen wie dem fleischfarbenen Knabenkraut, magere Flachlandmähwiesen oder auch feuchte Hochstaudenfluren bilden ein spannendes Mosaik. Ergänzt wird dieses durch kleine Moorflächen, sowie gewässerbegleitende Auen- und Hangmischwälder.

Die aktuelle Erhaltungszielverordnung finden Sie hier

 

Gebietsdaten

  • Größe ca. 67 ha

  • Landkreis Uckermark

  • Gemeinde Templin

 

Lebensraumtypen (LRT) (nach Anhang I FFH-Richtlinie)

  • Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (LRT 3260)

  • Pfeifengraswiesen (LRT 6410)

  • Feuchte Hochstaudenfluren (LRT 6430)

  • Magere Flachland-Mähwiesen (LRT 6510)

  • Kalkreiche Niedermoore (LRT 7230)

  • Schlucht- und Hangmischwälder (LRT 9180*)

  • Auen-Wälder mit Erle und Esche  (LRT 91E0*)

* = prioritärer LRT

 

Geschützte Arten (nach Anhang II FFH-Richtlinie)

  • Biber

  • Fischotter

  • Großer Feuerfalter

  • Bitterling

  • Schlammpeitzger

 

Adresse

17268 Templin

Gebiet

  • Naturpark Uckermärkische Seen

Kategorien

  • FFH-Gebiet