Presseinformation: Honigbiene und Co. vor Pflanzenschutzmitteln schützen
Frankfurt (Oder) – Der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) weist auf den sorgsamen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gerade in der Blütezeit hin.
Die Blüte vieler für die Honigbiene wichtiger Pflanzen wie Raps und Obstkulturen hat begonnen oder steht unmittelbar bevor. Die Honigbiene ist als Bestäuberinsekt sehr bedeutsam und leistet – wie auch viele Wildbienenarten und Hummeln – unverzichtbare Dienste bei der Ertragsbildung der Kulturpflanzen. Jetzt sind aber auch viele Schadorganismen aktiv, was Pflanzenschutzmaßnahmen unumgänglich macht. Deshalb muss insbesondere während der Blüte von Kulturpflanzen dem Schutz der Honigbiene und anderen Blütenbesuchern besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht werden.
Auf chemische Pflanzenschutzmaßnahmen sollte während der Blüte der Kulturen verzichtet werden. Unbedingt notwendige Anwendungen werden am besten außerhalb des täglichen Bienenfluges durchgeführt. Ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln während der Blüte von Kulturpflanzen unbedingt notwendig, etwa gegen Monilia-Spitzendürre und Blütenfäule in Steinobst, gegen Schorf in Kernobst oder gegen den Sclerotinia-Pilz im Raps, sind die Regelungen zum Bienenschutz konsequent einzuhalten. Diese gelten uneingeschränkt auch für Pflanzenschutzmittelanwendungen im Haus- und Kleingartenbereich.
Bienenschutz und gute fachliche Praxis
Als bienengefährlich (B1) eingestufte Pflanzenschutzmittel dürfen niemals – auch nicht nachts – in blühende Pflanzenbestände ausgebracht werden. Auch ist sicherzustellen, dass blühende Unkräuter im Pflanzenbestand sowie blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen an Feldrändern, Hecken und anderen angrenzenden Bereichen nicht von solchen Pflanzenschutzmitteln getroffen werden. Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz wie Vermeidung von Abdrift und Beachtung von Windgeschwindigkeit und Windrichtung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, sind zwingend einzuhalten.
Auch Insektizide mit der Kennzeichnungsauflage NN410, die als bienenungefährlich (B4) eingestuft sind, können negative Auswirkungen auf andere Blütenbesucher haben, die empfindlicher als die Honigbiene reagieren. Ihre Anwendung in die Blüte sollte deshalb vermieden werden oder erst in den Abendstunden erfolgen.
Tankmischungen von Pflanzenschutzmitteln
Besondere Vorsicht ist bei Tankmischungen geboten! Tankmischungen mehrerer Insektizide, auch wenn sie einzeln als bienenungefährlich (B4) eingestuft sind, können wegen der sich addierenden Wirkung nicht als bienenungefährlich betrachtet werden. Auch Tankmischungen mit bestimmten Fungiziden können die Bienengefährlichkeit erhöhen. Unbedingt zu beachten sind die Regelungen der Bienenschutzverordnung und die Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel.
Vorsicht bei der Aussaat von Sommerkulturen mit gebeiztem Saatgut
Beim Einsatz von Saatgut, das mit Insektiziden gebeizt wurde, ist Abdrift von Beizstäuben unbedingt zu vermeiden. Auf die Verwendung entsprechender Aussaattechnik ist zu achten. Die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide behandeltem Maissaatgut ist nach wie vor verboten! Ein entsprechendes Verbot gilt auch für weitere Kulturen wie Raps, einschließlich Sommerraps, und Getreidearten.
Vermeidung von Rückständen im Honig
In einigen Fällen wurden in den letzten Jahren Pflanzenschutzmittelrückstände in Honig gefunden. In Einzelfällen kam es zu Rückstandshöchstmengenüberschreitungen, sodass der Honig nicht mehr vermarktungsfähig war.
Im Raps sollten daher Acetamiprid-haltige Pflanzenschutzmittel (Mospilan SG, Danjiri) trotz Einstufung als bienenungefährlich (B4) nach Möglichkeit nur vor der Blüte eingesetzt werden. Bei Blütespritzungen im Raps sollten Droplegdüsen zum Einsatz kommen, um einen direkten Kontakt mit der Blüte und damit auch blütenbesuchenden Insekten zu vermeiden. Um Rückstände im Honig zu vermeiden, sollte auch der Einsatz Glyphosat-haltiger Herbizide auf blühende Pflanzen vermieden werden.
Kommunikation ist wichtig
Eine gute Kommunikation zwischen dem Landwirt oder Gärtner und den in der Umgebung wirtschaftenden Imkern gewinnt zunehmend an Bedeutung und sollte zur Selbstverständlichkeit werden. Das ist nicht nur im Sinne der Bienengesundheit und des Verbraucherschutzes wünschenswert, sondern auch als vertrauensbildende Maßnahme.
Ansprechpartner:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Pflanzenschutzdienst, Michael Morgenstern Telefon: 0335/ 60 67 62 107
Weitere Informationen unter: lelf.brandenburg.de
Meldung vom 13.04.2017