FFH-Management: Öffentliche Abschlussveranstaltung am 04.12.2019 für die FFH-Gebiete "Dubrow", "Radeberge", "Briesensee und Klingeberg" und "Leue-Wilder See"

Gemeinsam mit den beauftragten Planungsbüros wurden am 04.12.2019 die Planänderungen vorgestellt, die sich aus den Hinweisen zu den ersten Entwürfen der Managementpläne für die unten aufgeführten FFH-(Fauna-Flora-Habitat)-Gebiete ergeben haben und diese gemeinsam diskutiert. Diese 3. Arbeitsgruppensitzung war eine öffentliche Informationsveranstaltung und schloß u.a. alle Akteure ein, die während der Konsultationsfrist Hinweise zur Überarbeitung der Entwürfe gegeben haben.

 

Hier können die Präsentationen heruntergeladen werden:

Präsentationsfolien zu Natura 2000 - Einführung zur Veranstaltung

 

Präsentationsfolien Maßnahmenvorschläge und Änderungen im 2. Entwurf zum FFH-Gebiet "Briesensee und Klingeberg"

Präsentationsfolien Maßnahmenvorschläge und Änderungen im 2. Entwurf zum FFH-Gebiet "Leue-Wilder See"

Präsentationsfolien Maßnahmenvorschläge und Änderungen im 2. Entwurf zum FFH-Gebiet "Dubrow"

Präsentationsfolien Maßnahmenvorschläge und Änderungen im 2. Entwurf zum FFH-Gebiet "Radeberge"

 

Sollten keine weiteren Änderungen erforderlich sein, werden die Endfassungen des Pläne erarbeitet und voraussichtlich im 1. Quartal 2020 online zur Verfügung gestellt.

 

Links zu den ersten Entwürfen der Managementpläne:

Entwurf zum Managementplan "Dubrow" (Text und Karten, Lageübersicht)

Entwurf zum Managementplan "Radeberge" (Text und Karten, Lageübersicht)

Entwurf zum Managementplan "Leue-Wilder See" (Text und Karten, Lageübersicht)

Entwurf zum Managementplan "Briesensee und Klingeberg" (Text und Karten, Lageübersicht)

 

Allgemeine Informationen zum Thema Natura 2000 und der Managementplanung

 

 

Insbesondere die Dubrow und Radeberge zeichnen sich durch wertvolle Alteichen und hohe Anteile von Laubbäumen sowie Alt- und Totholz aus und sind entsprechend artenreich. Der vom Aussterben bedrohte große Eichen-Heldbock und der seltene Hirschkäfer finden in den Wäldern noch einen guten Lebensraum. Für die beiden Arten sind gemäß europäischem Schutzrecht (FFH-Richtlinie) geeignete Habitatbedingungen und ihre Verbreitungsgebiete zu erhalten oder wiederherzustellen, weshalb entsprechende Maßnahmen geplant und auf der Veranstaltung abschließend diskutiert werden. Das Land Brandenburg hat für die Erhaltung der geschützten Arten und Lebensräume eine besonders hohe Verantwortung.

Gebiet

  • Naturpark Dahme-Heideseen

Kategorien

  • Natura 2000
  • Natura2000 - Projekttagebuch

Meldung vom 14.11.2019