1. Entwurf des Managementplans zum FFH-Gebiet „Dolgensee" - Hinweise können bis zum 15. Juli gegeben werden
Der 1. Entwurf des Managementplans zum FFH-Gebiet "Dolgensee" (EU-Nr. DE 3748-301, Landes-Nr. 47) (Landkreis Dahme-Spreewald, Gemeinde Heidesee, Gemarkungen Gussow/ Dolgenbrodt/ Friedrichsbauhof) sowie die dazugehörigen Karten stehen zum Download hier bereit:
Textfassung:
Managementplan für das FFH-Gebiet "Dolgensee" (1. Entwurf)
Karten:
Karte 1: Landnutzung und Schutzgebiete (Lageübersicht)
Karte 3: Habitate und Fundorte der Arten des Anhangs II FFH-Richtlinie
Hinweise, Anregungen oder konkrete Änderungsvorschläge zum Planentwurf können bis zum 15.07.2020 möglichst konkret zu einzelnen Kapiteln und Maßnahmen an das beauftragte Planungsbüro "Institut für angewandte Gewässerökologie GmbH (IaG)“ (siehe Ansprechpartner) gerichtet werden.
Bei Bedarf und nach (telefonischer) Anmeldung können Sie ein analoges Exemplar in der Naturparkverwaltung Dahme-Heideseen (Sitz in Prieros) einsehen. Die eingegangenen Hinweise werden im 2. Entwurf bzw. in der Endfassung des Managementplans berücksichtigt und auf der abschließenden öffentlichen Sitzung voraussichtlich im dritten Quartal diskutiert.
Hintergrundinformationen:
Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)Gebiete in Brandenburg sollen in Zusammenarbeit von Planungsbüros, Landeigentümern und Nutzern Schutz- und Bewirtschaftungspläne (Managementpläne) erarbeitet werden. Grundlage dafür ist das sog. Handbuch zur Managementplanung für FFH-Gebiete im Land Brandenburg. Die im Naturpark liegenden 29 FFH-Gebiete sind zumeist bereits bestehende Naturschutzgebiete. Der Naturpark Dahme-Heideseen hat diese Arbeiten koordiniert und das Büro „LB Planer + Ingenieure“ mit der Planerstellung beauftragt. Die verantwortlichen Mitarbeiter haben in den vergangenen zwei Jahren die für den "Dolgensee" maßgeblichen Lebensräume (bzw. Lebensraumtypen, kurz LRT) und Tier-/Pflanzenarten untersucht und im Austausch mit den zuständigen Behörden sowie den Flächeneigentümern und -nutzern Erhaltungs-/Entwicklungsziele und entsprechende Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen formuliert, die in dem Managementplan festgehalten werden.
Managementpläne sind verbindliche Fachpläne für die Naturschutzbehörden und durch andere Behörden zu beachten oder zu berücksichtigen. Sie sind für Eigentümer und Nutzer nicht verbindlich, zeigen jedoch auf, was aus fachlicher Sicht notwendig ist, um die Lebensräume und Arten in den FFH-Gebieten zu erhalten. Ziel ist, die in den Managementplänen vorgeschlagenen Maßnahmen möglichst einvernehmlich mit den Eigentümern und Nutzern umzusetzen. Das FFH-Gebiet "Dolgensee" zählt zu den über 600 Fauna-Flora-Habitat-Gebieten im Land Brandenburg. Zusammen mit den Vogelschutzgebieten bilden sie das europäische Schutzgebietsnetz „Natura 2000“. Gesetzliche Grundlage zur Ausweisung der FFH-Gebiete ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aus dem Jahr 1992.
Öffentlichkeitsbeteiligung: Im Rahmen der Managementplanung fand neben dem ersten öffentlichen Treffen der regionalen Arbeitsgruppe am 18.04.2018 (das zweite geplante Treffen vom 18.03.20 wurde digital ersetzt) bisher ein weiterer Einzeltermin mit dem zuständiger Fischer statt, um die fachlich erforderlichen Maßnahmen für die maßgeblichen Lebensräume und Arten zum FFH-Gebiet "Dolgensee" gemeinsam zu erörtern und abzustimmen.
FFH-Managementpläne liefern die unterstützende Basis für zuständige Landesbehörden, Landeigentümer und Nutzer unter anderem für die Beantragung von Fördergeldern und die spätere Umsetzung von Maßnahmen. Insbesondere für die Naturschutzverwaltung besteht die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume zu sichern oder zu entwickeln.
Weiterführende Informationen:
Informationen zum Thema Natura 2000 und FFH-Managementplanung
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Natura 2000 und FFH-Managementplanung
Handbuch zur Managementplanung für FFH-Gebiete im Land Brandenburg
Gebiet
- Naturpark Dahme-Heideseen
Kategorien
- Natura 2000
- Natura2000 - Projekttagebuch
Meldung vom 16.06.2020