Afrikanische Schweinepest: Aktuelle Einschränkungen
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Der Erreger der ASP ist das Afrikanische Schweinepest-Virus. Es befällt Wild- und Hausschweine. Für den Menschen oder andere Tierarten ist das Virus ungefährlich. Für die betroffenen Tiere führt eine Infektion jedoch fast immer innerhalb weniger Tage zum Tod. Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist sehr widerstandsfähig und kann durch Fahrzeuge, Schuhe oder andere kontaminierte Gegenstände übertragen werden.
Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, ist das Betreten und Bewirtschaften des Waldes und der offenen Landschaft in den betroffenen Kerngebieten (rund um die Fundorte infizierter Tiere) bis auf wenige Ausnahmen strengstens verboten.
Wichtige Hinweise für Ausflügler und Touristen
Von dem strikten Betretungsverbot sind im Naturpark auch viele Rad- und Wanderwege betroffen. Aktuell ist der Schlaubetal-Wanderweg zwischen Ragower Mühle und Bremsdorfer Mühle nicht mehr begehbar. Ebenso betroffen sind der Lehrpfad am Planfließ, der Rundweg um den Hammersee sowie Oelsetal, Dorchetal und der Chossewitzer See.
Alternativ können Sie auf den freigegebenen Abschnitten des Schlaubetal-Wanderweges nördlich und südlich der gesperrten Gebiete wandern. Im Norden führt Sie der Weg von Müllrose, dem Tor zum Schlaubetal, bis zur Ragower Mühle bei Mixdorf. Im Süden können Sie von der Bremsdorfer Mühle über die Kieselwitzer Mühle und Schlaubemühle bis zum Wirchensee wandern.
Sobald Betretungsverbote aufgehoben werden, informieren wir Sie hier.
Die betroffenen Landkreise in der Naturparkregion haben jeweils Tierseuchenallgemeinverfügungen erlassen, in denen der Umgang mit der ASP geregelt ist. Hier geht es zu den entsprechenden Seiten des Landkreises Oder-Spree, des Landkreises Spree-Neiße und des Landkreises Dahme-Spreewald.
Vorsätzliche und fahrlässige Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden.
Schwein gefunden - was nun?
Sollten Sie als Privatperson ein totes Wildschwein entdecken, dürfen Sie es auf keinen Fall anfassen. Der Fund ist umgehend dem Kreisveterinäramt mit genauer Beschreibung des Fundortes zu melden. Nach Möglichkeit wird zudem erbeten, ein Foto vom Kadaver sowie die GPS-Koordinaten des Fundortes per Smartphone mitzuteilen.
Die Afrikanische Schweinepest im Naturpark Schlaubetal
Die afrikanische Schweinepest trifft viele unserer Partnerinnen und Partner in der Naturparkregion sehr hart, allen voran Landwirte, die ihre Flächen nicht bewirtschaften dürfen und ihre Produkte nicht mehr wie gewohnt vermarkten können, Förster, die ihren Wald nicht bewirtschaften dürfen und touristische Leistungsträger wie Gastwirte, Hoteliers, Gästeführer und andere, denen (außerhalb der Corona-Lockdowns) schlicht die Gäste wegbleiben.
Auch der Naturschutz leidet. Noch ist nicht klar, ob an wertvollen Lebensräumen Pflegemaßnahmen durchgeführt werden können, die für den Erhalt dieser Lebensräume samt ihrer Artenvielfalt wichtig sind.
Immer wieder berichten die zuständigen Stellen und auch die lokalen Zeitungen von Personen, die gegen das Betretungsverbot verstoßen. Aber: Jeder Verstoß ist ein Risiko, dass die Seuche auch außerhalb der abgezäunten Bereiche verbreitet wird, denn der Erreger hat eine sehr hohe Umweltresistenz. Er bleibt an Gegenständen und Körperteilen haften und bleibt dort sehr lange infektiös.
Gebiet
- Naturpark Schlaubetal
Meldung vom 02.03.2021